Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zur Unfallverhütung
Warum ist das so?
Der Gesetzgeber möchte Unfallprävention durch Betriebssicherheit erreichen.
Die alljährliche UVV-Prüfung Ihrer PKW und leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5t soll Ihre Mitarbeiter als Fahrer Ihrer Firmenfahrzeuge vor Unfällen schützen.
Somit wird also bei der UVV-Prüfung die Betriebssicherheit Ihrer Fahrzeuge geprüft.
- Wie ist der Zustand des Fahrzeuges?
- Sind die technischen Komponenten funktionsfähig?
- Wir das vorgeschriebene Zubehör im Fahrzeug mitgeführt?
Worin begründet sich die UVV?
Basis der Vorschriften ist das Sozialgesetzbuch/TeilVII.
Hier wird u. A. die soziale Sicherung von Arbeitnehmern und Auszubildenden bei Arbeits- und Wegeunfällen geregelt.
Was passiert bei Verstößen gegen die DGUV 70?
Wenn Sie durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entgegen der Prüfung aus §57 handeln, begehen Sie eine Ordnungswiedrigkeit. Ihnen als Geschäftsführer/Inhaber oder Furhparkleiter droht ein erhebliches Bußgeld.
Übrigens:
Die UVV-Prüfung können Sie nicht auf die Fahrer Ihrer Fahrzeuge übertragen.
Die Übertragung entbindet Sie nicht von Ihrer Halterpflicht!